1. ALLGEMEINES
1.1 Warenlieferungen an unsere Kunden erfolgen nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen, sofern in speziellen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte). Unsere Mitarbeiter sind ohne schriftliche Vollmacht auch gegenüber Verbrauchern nicht befugt, abweichende Zusagen oder Vereinbarungen mündlich zu treffen.
1.2 Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs-und Lieferbedingungen hat auf die übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Anstelle einer etwa unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was dieser in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).
1.3 Sinngemäß gelten diese Bedingungen auch für Leistungen oder sonstige von uns zu bewirkende Lieferungen, sofern in speziellen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist.
1.4 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden von uns nicht akzeptiert.
2. AUFTRAGSANNAHME
2.1 Die Ablehnung eines schriftlichen Auftrages haben wir binnen 14 Tagen nach dessen Einlangen schriftlich zu erklären, andernfalls er mit dem Datum der Auftragserteilung als angenommen gilt.
2.2. Bei Postversand ist die Ablehnung rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Fristen zur Post gegeben wird.
3. ERFÜLLUNG, GEFAHRENÜBERGANG, VERZUG
3.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Sitz, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt: für diesen Fall genehmigt der Kunde die Versendung per Bahn, Post, Straßengüterverkehr oder in jeder sonstigen zweckmäßigen Transportart und trägt die Kosten der Lieferung (Transport, Zwischenlagerung sowie Be-und Abladen). Unabhängig davon gehen Nutzen und Gefahren spätestens mit dem Abgang der Lieferung von unserem Lager, bei Zustellung ab Werk von diesem, auf den Kunden über, und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung (wie z.b. „franko“ etc.); unberührt bleiben allfällige Schadenersatzansprüche.
3.2 Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie beispielsweise alle Fälle von höherer Gewalt, kriegerische Ereignisse, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden oder Energiemangel. Derartige Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei einem Hersteller, Zulieferanten oder einem Erfüllungsgehilfen eintreten.
3.3 Bei verzögertem Abgang aus dem Werk bzw. aus unserem Lager, der auf Umstände zurückzuführen ist, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr mit dem Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens drei Monate ab Bestellung als abgerufen. Wir werden den Kunden rechtzeitig auf den Fristablauf und die Bedeutung seines Verhaltens hinweisen. Kann von uns mangels einer entsprechenden Disposition des Kunden nicht erfüllt werden, so treten die Wirkungen des Annahmeverzuges mit diesem Zeitpunkt ein. Wird die Ware vereinbarungswidrig vom Kunden nicht abgeholt, so sind wir berechtigt, dem Kunden ab Annahmeverzug eine Pönale in der Höhe von 1,5% des Nettorechnungsbetrages pro begonnener Woche in Rechnung zu stellen. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche werden dadurch nicht ausgeschlossen.
3.4 Wir sind berechtigt, Teil-oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.
3.5 Reklamationen wegen angeblich nicht oder nicht vollständig erfolgter Lieferung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt des Lieferscheines schriftlich zu erheben. Hat der Kunde keinen Lieferschein erhalten, läuft die Frist ab Erhalt der Rechnung. Eine Verletzung dieser Verpflichtung verkürzt nicht das Recht des Kunden auf Gewährleistung, kann jedoch ein Mitverschulden begründen.
4. ANGEBOTE UND KOSTENVORANSCHLÄGE
4.1 Unsere Angebote sind unverbindlich und beinhalten keine Pflicht zur Auftragsannahme.
4.2 Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erstellt. Nur schriftliche und entgeltliche Kostenvoranschläge sind verbindlich. Sofern aus verbindlichen Kostenvoranschlägen nichts anderes hervorgeht, sind wir an die darin enthaltenen Preisansätze einen Monat lang gebunden.
4.3 Auftragsänderungen und/oder Zusatzaufträge werden gesondert in Rechnung gestellt.
5. PREISE
5.1. Treten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Kostenerhöhungen infolge von Umständen ein, die nicht von unserem Willen abhängen, wie Erhöhung unseres Einstandspreises, Erhöhung der Erzeuger-und/oder Grußhandelspreise, aufgrund von Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag, oder Erhöhung oder Neueinführung voon Abgaben bzw. aufgrund von Wertsicherungsklauseln, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend.
5.2. Die Preise gelten ab Lager. Emballagen, besondere Transportverpackungen, Paletten, Versicherungen, die Zustellung etc. werden zusätzlich verrechnet.
5.3 Bei entgeltlicher Rücknahme zusätzlich verrechneter Emballagen, besonderer Transportverpackungen, Paletten etc. obliegt bis zur tatsächlichen Rückgabe die ordnungsgemäße Verwahrung dieser Gegenstände dem Kunden. Sind diese Gegenstände nicht wieder verwendbar, so sind wir zur entgeltlichen Rücknahme nicht verpflichtet.
5.4 Unternehmer können sich uns gegenüber nicht auf § 934 ABGB (Verkürzung über die Hälfte) berufen.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behalten wir uns das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme des Kaufgegenstandes durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen.
6.2 Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware bedarf unserer vorherigen, schriftlichen Zustimmung. In diesem Fall erstreckt sich das vorbehaltene Eigentum auf den Erlös oder die Kaufpreisforderung aus diesem Geschäft, die damit in unser Eigentum abgetreten ist. Im Falle einer solchen Weiterveräußerung ist der Kunde verpflichtet den Erlös getrennt zu verwahren. Wir sind berechtigt, den Drittschuldner von der Abtretung zu verständigen.
6.3 Bei Be-oder Verarbeitung und Verbindung der von uns gelieferten Ware mit anderen, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der durch Be-oder Verarbeitung entstandenen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu.
7. ZAHLUNG
7.1 Mangels anderer Vereinbarungen sind Zahlungen bei Fakturenerhalt fällig.
7.2 Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, Geräte und dergleichen – ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist – zurückzunehmen.
7.3. Bei Zahlungsverzug eines Unternehmens sind wir berechtigt, Zinsen und Zinsenzinsen in der Höhe von jeweils 13 % pro Jahr bei vierteljährlicher Verrechnung zu beanspruchen. Treten Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle Änderung der Kreditzinsen bewirken, sind wir zu einer dementsprechenden Anpassung des vereinbarten Zinssatzes berechtigt.
7.5 Eine Aufrechnung behaupteter Gegenforderungen des Kunden gegen den Kaufpreis ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden steht, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden ist. Eine Zurückbehaltung des Kaufpreises oder Werklohnes im Falle berechtigter Verbesserungsansprüche ist nur im Umfang des für die Verbesserung notwendigen Aufwandes zulässig.
7.6 Bei uns einlangende Zahlungen tilgen zuerst die Zinsenszinsen, die Zinsen und die Nebenspesen, dann das aushaftende Kapital, wobei unbesicherte Schulden vor besicherten Schulden getilgt werden, beginnend bei der ältesten Schuld.
7.7 Mit Kunden, die mit uns in dauernder Geschäftsverbindung stehen, werden die Lieferungen und Leistungen grundsätzlich auf der Basis eines Kontokorrentverhältnisses erbracht und die gegenseitigen Ansprüche sohin kontokorrentmäßig, jedoch unter Beachtung von Punkt 7.6 verrechnet. Die Saldobekanntgabe erfolgt durch gesonderte Mitteilung.
7.8 Wenn im konkreten Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelangt ein Kontokorrentsollzinssatz von 9,5 % pro Jahr bei vierteljährlicher Verrechnung zur Anwendung. Treten Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle Änderung der Kreditzinsen bewirken, sind wir zu einer dementsprechenden Anpassung des vereinbarten Zinssatzes berechtigt (Punkt 7.8 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).
7.9 Ausdrücklich wird festgehalten, dass ein Saldenanerkenntnis sowohl schriftlich oder mündlich als auch stillschweigend dadurch erfolgen kann, dass der Kunde gegen den von uns bekanntgegebenen Saldo innerhalb angemessener Frist, längstens aber innerhalb von 4 Wochen, keinen Einwand erhebt. Darauf wird in der Saldenmitteilung hingewiesen.
7.10 Wir behalten uns ausdrücklich die Entscheidung vor, einzelne Forderungen nicht in das bestehende Kontokorrentverhältnis einzustellen.
8. GEWÄHRLEISTUNG
8.1. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl mangelhafte Waren gegen gleichartige einwandfreie Waren innerhalb einer angemessenen Frist auszutauschen oder den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Dadurch erlischt ein Anspruch auf Vertragsaufhebung oder Preisminderung.
8.2 Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Kunde aufgetretene Mängel binnen angemessener Frist, längstens innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe schriftliche unter genauer Beschreibung der Mängel angezeigt hat. Punkt 3.5 bleibt unberührt. Die Frist für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen beträgt bei beweglichen Sachen 6 Monate.
8.3. Die Mangelhaftigkeit der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist vom Kunden nachzuweisen.
8.4. Nicht von der Gewährleistung erfasst sind insbesondere Mängel, die aus nicht von uns bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Beanspruchung der Teile über die angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso für Mängel, die auf vom Kunden beigestelltes Material oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind. Wir haften auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter oder auf chemische Einflüsse zurückzuführen sind.
8.5 Wir sind berechtigt, dem Kunden Transport- und Wegekosten zum vereinbarten Ort der Mängelbehebung in Rechnung zu stellen.
8.6 Öffentliche Äußerungen des Herstellers, des Importeurs oder sonstiger Dritter über besondere Eigenschaften der Ware, insbesondere in der Werbung, werden – mangels ausdrücklicher Bezugnahme – nicht Vertragsinhalt.
9. RÜCKTRITT VOM VERTRAG
9.1 Geraten wir nach Annahme des Vertrages aufgrund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens in Lieferverzug, ist der Kunde berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Rücktritts vom Vertrag steht einem Unternehmer nicht zu bei Verzug wegen höherer Gewalt und bei Verzug wegen leichter Fahrlässigkeit hinsichtlich Waren, die nach Angaben des Kunden speziell herzustellen oder zu beschaffen sind. Zur Forderung eines Schadenersatzes wegen Nichterfüllung oder Verspätung ist der Kunde nur im Falle eines Verzuges aufgrund unseres vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens berechtigt.
9.2 Andererseits sind wir bei Zahlungsverzug des Kunden unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten; im Falle unsers Rücktritts steht uns eine Abstandsgebühr in der Höhe von 10 % des Preises jener Waren zu, hinsichtlich derer der Rücktritt erfolgt ist. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
9.3 Falls ein Vertragspartner seine Zahlungen einstellt, in sein Vermögen Exekution geführt oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse derart verschlechtern, dass die Einbringlichkeit der Forderung gefährdet erscheint, ist der andere Vertragspartner berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
9.4 Zur Rücknahme bereits ausgelieferter Waren sind wir grundsätzlich nicht verpflichtet. Falls kulanter Weise im Einzelfall eine Rücknahme erfolgt, gelangt zu Lasten des Kunden in jedem Fall eine Manipulationsgebühr von 10 % der Nettofakturensumme in Anrechnung, zuzüglich des Ersatzes eventueller Schäden an der zurückgenommenen Ware, die vom Neuwert – ohne Bedachtnahme auf einen allfälligen verminderten Zeitwert – berechnet werden. Falls durch die Warenrücknahme die jeweilige Rabattstaffel der Warenbezugsrechnung des Kunden unterschritten wird, erfolgt überdies die Rückverrechnung ursprünglich gewährter Mengenrabatte.
10. HAFTUNG
10.1 Unsere Haftung auf Schäden beschränkt, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird.
10.2 Der Kunde hat uns unverzügliche von jeder ihm bekanntgewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.3 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind unter genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die Lieferungen und Leistungen von uns stammen, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
10.4 Sofern nicht anderes vereinbart, ist die Beladung nicht von unserer vertraglichen Leistungspflicht umfasst. Für Ladegutsicherung und Ladungssicherheit ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
11. ADRESSE
Änderungen der Adresse hat der Kunde unverzüglich und ausdrücklich bekannt zu geben. Andernfalls gelten schriftliche Mitteilungen nach dem gewöhnlichen Postlauf als zugegangen, wenn sie an die letzte uns bekanntgegebene Adresse abgesandt worden sind.
12. DATENVERARBEITUNG
Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, e-mail Adressen, Telefonverbindungen und Geburtsdatum), die im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung bekannt sind oder künftig bekannt werden, für Zwecke der Kundenbetreuung und für Zwecke der unternehmensbezogenen Werbung verarbeitet werden. Der Kunde kann seine Zustimmung zur Datenübertragung jederzeit schriftlich widerrufen. Dieser Widerruf hat keine Auswirkung auf das Grundgeschäft. Der Kund ist verpflichtet, seine Aufnahme in eine List im Sinne des §7 ECG („Robinsonliste“) unverzüglich bekanntzugeben.
13. GERICHTSSTAND UND RECHTSWAHL
Zuständig für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus einem Geschäft ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige Gericht (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte). Vereinbart ist ausschließlich österreichisches Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechtes sowie internationaler Kollisionsrechtsnormen.